Die wichtigsten Informationen im Überblick!
Die Überbrückungshilfe III+ kann für bis zu sechs Monate (Juli 2021 bis Dezember 2021) beantragt werden.
Die Förderhöhe für das einzelne Unternehmen bemisst sich nach den Umsatzeinbrüchen der Fördermonate im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten im Jahr 2019. Kleine und Kleinstunternehmen sowie Soloselbstständige oder selbstständige Angehörige der freien Berufe können den jeweiligen monatlichen Durchschnitt des Jahresumsatzes 2019 zum Vergleich heranziehen. Es ist ausreichend, wenn nur ein einziger Monat einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % zum Vergleichsmonat 2019 hatte.
Die Überbrückungshilfe III erstattet einen Anteil in Höhe von:
– bis zu 100 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzrückgang > 70 %
– bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzrückgang ≥ 50 % und ≤ 70 %
– bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzrückgang ≥ 30 % und < 50 %
Der Antrag kann bis zum 31. März 2022 gestellt werden. Eine Antragstellung ist nur ein Mal möglich. Änderungsanträge sind hierbei ausgenommen.
Detaillierte Informationen zum Überbrückungsgeld III finden Sie hier in den FAQ der Regierung unter Punkt 2.4 Welche Kosten sind förderfähig, Punkt 14. und 15.