20.000 Euro Corona Förderung

Überbrückungshilfe III+ – Förderung für Ihre Website

Die Überbrückungshilfe III der Bundesregierung fördert unter anderem die Optimierung und den Ausbau oder die Errichtung eines Online-Shops, einer neuen Webseite, Online Marketing und Werbemaßnahmen. Auf dieser Seite haben wir für Sie alle wichtigen Informationen über die Förderung gesammelt.

Konkret können wir Ihnen helfen zusätzliche Anfragen & Verkäufe zu generieren durch

  • Content Marketing
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO)
  • Google Ads

Interessant? Dann vereinbaren Sie doch einen Termin!

20.000 Euro Förderung für mehr Umsatz über Ihre Website

Förderbrechtigte Unternehmen erhalten mit der Überbrückungshilfe III+ die Möglichkeit, u.a. bis zu 20.000 Euro für die Optimierung Ihrer Website zu erhalten. Gefördert werden Marketing- und Werbeausgaben, Programmierung eines Onlineshops, Relaunch der Webseite, Werbeausgaben.

Die Hilfe muss nicht zurückgezahlt werden.

Um Förderung aus der Überbrückungshilfe III+ erhalten zu können, muss Ihr Unternehmen durch die Corona-Krise einen signifikanten Umsatzeinbruch erlitten haben.

Was wird gefördert?

  • Bis zu 20.000 € für Google Ads, Facebook Ads, etc.
  • Gründung vor 01.01.19: Maximal in der Höhe der Ausgaben für Marketing- und Werbe-Ausgaben des Jahres 2019
  • Gründung zwischen 01.01.19 – 30.04.2020: Maximal in der Höhe der Ausgaben für 12 Monate in Zeitraum seit Gründung

Webseite

  • Bis zu 20.000 € einmalig für den Relaunch Ihrer Webseite – zusätzlich zu anderen Fixkosten
  • Einführung von Buchungs- und Reservierungs-Systemen, Ihr Unternehmen ist 365 Tage im Jahr für Kunden erreichbar
  • Zusammenarbeit mit unserem Netzwerk oder Ihren bestehenden Partnern

Onlineshop

  • Bis zu 20.000 € einmalig für Auf- oder Ausbau Ihres Webshops – zusätzlich zu anderen Fixkosten
  • Verkauf Ihrer Dienstleistungen und Produkte an 365 Tagen über das Internet
  • Zusammenarbeit mit unserem Netzwerk oder Ihren bestehenden Partnern

Die wichtigsten Informationen im Überblick!

Die Überbrückungshilfe III+ kann für bis zu sechs Monate (Juli 2021 bis Dezember 2021) beantragt werden.

Die Förderhöhe für das einzelne Unternehmen bemisst sich nach den Umsatzeinbrüchen der Fördermonate im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten im Jahr 2019. Kleine und Kleinstunternehmen sowie Soloselbstständige oder selbstständige Angehörige der freien Berufe können den jeweiligen monatlichen Durchschnitt des Jahresumsatzes 2019 zum Vergleich heranziehen. Es ist ausreichend, wenn nur ein einziger Monat einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % zum Vergleichsmonat 2019 hatte.

Die Überbrückungshilfe III erstattet einen Anteil in Höhe von:
– bis zu 100 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzrückgang > 70 %
– bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzrückgang ≥ 50 % und ≤ 70 %
– bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzrückgang ≥ 30 % und < 50 %

Der Antrag kann bis zum 31. März 2022 gestellt werden. Eine Antragstellung ist nur ein Mal möglich. Änderungsanträge sind hierbei ausgenommen.

Detaillierte Informationen zum Überbrückungsgeld III finden Sie hier in den FAQ der Regierung unter Punkt 2.4 Welche Kosten sind förderfähig, Punkt 14. und 15.

Wie läuft die Förderung mit Überbrückungsgeld III ab?

Die Antragstellung läuft in der Regel über Ihren Steuerberater. Wir stimmen mit Ihnen den Bedarf ab um ein maßgeschneidertes Angebot für Ihr Projekt zu erstellen.

1. Bedarfsermittlung

In einem initialen Meeting erarbeiten wir die Ziele Ihres Projekts, identifizieren Ihre Zielgruppe und analysieren gemeinsam die Ist-Situation.

2. Antragstellung

Sie stellen den Antrag über Ihren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder vereidigten Buchprüfer. Die Kosten werden bezuschusst.

3. Projektumsetzung

Sobald die Bewilligung des Förderungantrags vorliegt, starten wir dann mit Ihrem Überbrückungsgeld III Projekt durch.

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